Wenn Angestellte wegen Krankheit oder Mutterschaft für längere Zeit arbeitsunfähig sind, kann die gesetzliche oder vertragliche Lohnfortzahlungspflicht Unternehmen schnell in finanzielle Bedrängnis bringen. Dieses Kostenrisiko möchten Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber minimieren, Ihre Arbeitnehmenden wiederum wollen im Fall einer ernsthaften Erkrankung vor allem eins: ohne Existenzängste genesen. Die Kollektiv-Krankentaggeldversicherung deckt beide Bedürfnisse.
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Laut Gesetz müssen Arbeitgebende für bestimmte Zeit weiterhin Lohn an erkrankte Angestellte entrichten. Diese Regelung ist sozialpolitisch motiviert und leitet sich aus der Fürsorgepflicht von Unternehmen gegenüber ihrem Personal ab. Über die konkrete Länge der gesetzlichen Lohnfortzahlungspflicht entscheiden – nebst einer vertraglichen Lohnfortzahlungsvereinbarung – die Anstellungsdauer sowie der Kanton, in dem ein Betrieb wirtschaftet. Drei Wochen sind es bei Mitarbeitenden im ersten Dienstjahr, bis zu 46 bei langjährigen Mitarbeitenden. Die Dauer wird mithilfe der Zürcher Berner oder Basler Skala ermittelt.
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Die richtige Versicherung schützt nicht nur im Notfall, sondern auch im Alltag. Sie gewährleistet, dass man immer die passende Absicherung hat und nicht in finanzielle Schwierigkeiten gerät.