Die Betriebshaftpflicht verfolgt den gleichen Zweck wie das private Pendant, die Privathaftpflichtversicherung: Sie schützt einen Betrieb vor den finanziellen Folgen, zu denen es kommen kann, wenn eine Firma ihren Kundinnen und Kunden oder anderen Externen unbeabsichtigt Schaden zufügt. Sie zählt zu den freiwilligen Geschäftsversicherungen, ist jedoch für jedes Unternehmen sinnvoll, das aufgrund seiner betrieblichen Tätigkeit haftbar gemacht werden kann. Und das können, unabhängig von der Gesellschaftsform, praktisch alle: Selbständige und KMU sowie Betriebe jeder Grösse.
In der Schweiz ist die Betriebshaftpflichtversicherung nicht gesetzlich vorgeschrieben, je nach Branche und ihren Risiken sowie abhängig vom Kanton kann sie aber durchaus obligatorisch sein. Ihr Bestehen muss dann beispielsweise bei Ausschreibungen für Aufträge nachgewiesen werden.
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Wir bieten Ihnen professionelle Hilfe bei allen Arten von Schadenfällen. Wir kümmern uns um alle Aspekte des Falls und sorgen dafür, dass Sie die bestmögliche Lösung erhalten.
Wer ist versichert?
Durch die Versicherung geschützt ist die betriebliche und berufliche Tätigkeit von natürlichen und juristischen Personen, von Personengesellschaften, Körperschaften sowie Anstalten. Sowohl Geschäftsinhaber bzw. Geschäftsinhaberin als auch alle Angestellten, allfälliges Vertretungs- und Hilfspersonal sind über diese Versicherung gegen Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierende Vermögensschäden bei Dritten versichert.
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Mit unserer Bedarfermittlung für Versicherungen erhalten Sie eine detaillierte Übersicht über die verschiedenen Versicherungspolicen und welche für Sie in Frage kommt.
Die richtige Versicherung schützt nicht nur im Notfall, sondern auch im Alltag. Sie gewährleistet, dass man immer die passende Absicherung hat und nicht in finanzielle Schwierigkeiten gerät.