Wer in der Schweiz bei einem Arbeitgeber arbeitet, muss gemäss Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) für Berufsunfälle und ab einer Arbeitszeit von acht Stunden pro Woche auch für Nichtberufsunfälle versichert werden. Die obligatorische Unfallversicherung bietet Arbeitgebern diesen umfassenden Versicherungsschutz für ihre Mitarbeitenden.
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Obligatorische Unfallversicherung auf einen Blick
Obligatorische Unfallversicherung gemäss UVG im Detail
Ihre Angestellten sind gegen die finanziellen Folgen von Berufs- und Nichtberufsunfällen sowie Berufskrankheiten versichert. Zudem wird bei einer Arbeitsunfähigkeit ab dem dritten Tag nach einem Unfall ein Taggeld ausbezahlt und die Leistungen für Heilbehandlungen eines Arztes oder Spitals, für Medikamente, Rettungskosten sind gedeckt. Bei einer Invalidität wird eine Rente oder eine Integritätsentschädigung ausgerichtet, im Todesfall erhalten die Hinterbliebenen eine Hinterlassenenrente.
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Die richtige Versicherung schützt nicht nur im Notfall, sondern auch im Alltag. Sie gewährleistet, dass man immer die passende Absicherung hat und nicht in finanzielle Schwierigkeiten gerät.